Staatliche Förderung für neue Fenster
Bis zu 20 % Zuschuss sichern mit der BEG-Förderung – FensterDirekt24 informiert Sie umfassend.
Warum lohnt sich eine Fensterförderung?
Der Austausch alter Fenster ist eine der effizientesten Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in Wohngebäuden. Um Hausbesitzer zu unterstützen, bietet der Staat attraktive Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Förderung wird über das BAFA beantragt und kann bis zu 20 % der Gesamtkosten decken.
15 % Förderung – BEG Einzelmaßnahme
Bearbeitungszeit: ca. 10 Werktage
Beratungshonorar: nur 250 €
Jetzt 15 % Förderantrag stellen
Diese Förderung richtet sich an Eigentümer, die einzelne energetische Maßnahmen durchführen möchten – z. B. neue Fenster, Türen oder Dämmung. Der Antrag erfolgt direkt über das BAFA.
- Gebäude muss älter als 5 Jahre sein
- Maßnahme darf erst nach Antragstellung beginnen
- Einbau durch Fachunternehmen ist verpflichtend
20 % Förderung – BEG + iSFP Bonus
Beratungshonorar: nur 850 €
20 % Förderantrag stellen
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können Sie zusätzliche 5 % Bonusförderung erhalten. Ihr Energieberater erstellt einen detaillierten Plan, der die energetische Sanierung Ihres Hauses langfristig begleitet.
So stellen Sie Ihren Förderantrag
- 1. Energieberater beauftragen: Lassen Sie sich von einem zertifizierten Energieberater unterstützen.
- 2. Antrag online stellen: Über das BAFA-Portal.
- 3. Förderzusage abwarten: In der Regel innerhalb von 10 Werktagen.
- 4. Fenster montieren lassen: Nach Bewilligung durch unseren Fachbetrieb.
- 5. Nachweis einreichen: Rechnungen und Nachweise an das BAFA übermitteln.
Benötigte Unterlagen
- Angebot oder Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
- Energieberater-Bescheinigung (bei iSFP)
- Personalausweis-Kopie & Bankverbindung
Alternative Fördermöglichkeiten
Zusätzlich zur BAFA-Förderung können Sie auch von KfW-Programmen profitieren – etwa bei Komplettsanierungen oder Neubauten. Außerdem bietet das Finanzamt mit §35c EStG einen Steuerbonus für energetische Sanierungen.
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